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FUNKTIONSPRÜFSTAND FÜR ELEKTROHYDRAULISCHE PUMPEN

FUNKTIONSPRÜFSTAND FÜR ELEKTROHYDRAULISCHE PUMPEN

Der Funktionsprüfstand ist ideal zur Prüfung der Funktion von Hydraulikpumpen und elektrohydraulischen Motor-Pumpen Baugruppen. Durch den integrierten Antriebsmotor können verschiedene Arten von Pumpen angetrieben werden. Außerdem ermöglicht das Netzgerät die Ansteuerung von elektrohydraulischen Motor-Pumpen Baugruppen.
Rohrbiegeteile, Gefertigt werden Einzelteile und Großserien bis zu 76mm  Durchmesser

Rohrbiegeteile, Gefertigt werden Einzelteile und Großserien bis zu 76mm Durchmesser

Wir können bis Durchmesser 76mm biegen. Gefertigt werden Einzelteile und Großserien Formrohre können auch gebogen werden Freiformbiegen mittels Rollaufsatz ist auch möglich Eine Rohrendbearbeitung im selben Arbeitsschritt ist auch möglich. Die Biegemaschine wird mit einem Handlingroboter bestückt.
Mekuflex-Verbindungs-Stutzen (MVS) rund

Mekuflex-Verbindungs-Stutzen (MVS) rund

Mekuflex-Verbindungs-Stutzen/Kompensatoren in runder Ausführung finden Anwendung in der Lüftungs- und Klimatechnik. Silikonfrei und Frei von „LABS“ (Lackbenetzungsstörenden) Substanzen Phthalatfrei Reißfest, UV-beständig, Verrottungsfest Druckbeständig bis +-1500pa Temperaturbeständig von -10°C bis +80°C Luftdicht ohne zusätzliches Dichtband, Dichtheitsklasse-C auf Basis DIN EN13180:2002 Für den Einsatz in RLT-Anlagen, entsprechend den Anforderungen aus der VDI6022, Blatt-1 an mikrobielle Inertheit Erhältlich in den Bandklassen nach DIN4102-1 B3, B2 (Brandschutzklappen) und B1 Für den Einsatz in explosionsgefährdeten (ATEX) Bereichen Standardmäßig von 150 x 150 mm bis 2500 x 2500 mm nach Kundenwunsch in allen Längen und Breiten herstellbar, andere Abmessungen nach Vereinbarung Lieferbar mit Leitblech für den Einsatz in stark partikelhaltiger Luft
Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Die Firma safety- and fire-department e.U. berät und unterstützt Ihre betrieblichen Unternehmensprozesse bei der Erfüllung des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes (ASchG) sowie bei der Umsetzung von relevanten Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften. Sicherheit am Arbeitsplatz ist die Voraussetzung für produktives Arbeiten und mitverantwortlich für gesunde Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Die sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsplätze liegt natürlich grundsätzlich in der Zuständigkeit der Unternehmen. Um eine gewisse “Betriebsblindheit“ zu vermeiden, werden regelmäßig Arbeitstättenbegehungen durchgeführt. Durch die Gefährdungsanalyse bei betriebliche Sicherheitsproblemen werden die Ursachen systematisch aufgedeckt und bewertet. Die Ursachen von Arbeitsunfällen werden untersucht und ausgewertet, um Maßnahmen zu deren Verhütung durchzuführen.